Im Rahmen des Betreibens von staatlich anerkannten Ersatzschulen haben die Leiter der Schulen, deren Rechtsträger die ASG ist, die Eigenschaft einer Behörde.
D. h. die Schule wird als staatlich genehmigte Ersatzschule in Rechtsträgerschaft der ASG betrieben, d. h. an der Schule können die Schulpflicht erfüllt und alle staatlich anerkannten Abschlüsse erreicht werden.
Der Anspruch der Betreuung von Kindern in Kitas ist durch Bundes- und Landesgesetze gegeben; der Staat hat dabei über die kommunale Verwaltungsebene zu gewährleisten, dass der dazu erforderliche Betrieb rentierlich ist. Die ASG ist auch hier der Rechtsträger der Kita.
Die pädagogischen Konzepte für Ausbildungen und Betreuungen sind nach bewährten Grundsätzen konzipiert, die weiten Spielraum für Mitarbeiter und Kunden in der Umsetzung geben und entsprechend aktuellen Erfordernissen angepasst werden können. Gleichwohl sind alle dieser von der Strategie geprägt, auf solide Kompetenzen und Verhaltensweisen für ein wirtschaftlich gesichertes sozial umgängliches und kulturell anspruchsvolles Leben hinzuwirken.
Nach Umfang an Angeboten und der Anzahl der Empfänger dieser Dienstleistungen gehört der Konzern zu den größten Dienstleistern auf diesem Gebiet in Deutschland und für die langjährig erbrachten Leistungen für die Volkswirtschaft sowie für Innovationen wurde der ASG u. a. zweimal ein sächsischer Staatpreis verliehen.
Auf Grund anerkannter fiskalisch gemeinnütziger Tätigkeit und unternehmerischer Strategie werden sämtliche Gewinne aus geschäftlicher Tätigkeit ausschließlich für die Erweiterung von Standorten, für die Entwicklung von Innovationen und für die Förderung von Dienstleistungsempfängern, die ihren Eigenanteil zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen nicht finanzieren können, eingesetzt.
Insgesamt ist die Finanzierung der Leistungen und damit des Unternehmens als absolut stabil zu bezeichnen, da
- die Breite des Angebotes, unabhängig von wirtschaftlicher Konjunktur, immer die geschaffenen Kapazitäten auslastbar macht,
- die Dienstleistungsempfänger i. d. R. Anspruch auf staatliche oder kommunale Zuschüsse oder Zuschüsse aus Versicherungsleistungen haben und
- das Unternehmen durch die inzwischen erreichte Größe Finanzierungslücken selber schließen kann.
Die Refinanzierung der Investition erfolgt aus der Vergütung für Dienstleistungen, die durch die ASG gegenüber Kindern bzw. Schülern auf der Basis privatrechtlicher Dienstleistungs-verträge (Schulvertrag/Betreuungsvertrag) erbringt und von Sorgeberechtigten/Zahlungs-verpflichteten vergütet werden.
Außerdem verfügt das Unternehmen über zahlreiche Immobilien, die in seinem Eigentum stehen.
Innerhalb der Dienstleistungen konnten wirtschaftliche Wertschöpfungsketten entwickelt werden, die einen Kunden pädagogisch zweckmäßig in seiner Entwicklung begleiten. Damit werden zunehmend Standorte als Campus ausgebaut, in der Mitarbeiter und Kunden langfristig, vertrauensvoll und effizient miteinander arbeiten können.
Annaberg-Buchholz, im November 2021